So zuverlässig wie jedes Jahr Weihnachten gefeiert wird, so zuverlässig gibt es jedes Jahr einen neuen Bußgeldkatalog. Ebenso zuverlässig kann man damit rechnen, dass die Bußgelder und Sanktionen jedes Jahr erhöht werden. So wird es auch im Jahr 2012 werden und das Bußgeld 2012 wird Strafverschärfungen bei Fehlverhalten im Straßenverkehr beinhalten.
Beim Bußgeld 2012 ist vor allen Dingen davon auszugehen, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen härter bestraft werden. Durch umsichtiges und angepasstes Fahren kann man Radarfallen und Blitzern am besten aus dem Weg gehen. Aber selbst dem aufmerksamsten Fahrer kann es passieren, dass er geblitzt wird. Vor allem wenn der letzte Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung schon länger zurückliegt, wundert man sich meist über die gestiegenen Tarife. Diese Situation wird vermutlich auch wieder vielen Autofahrern mit dem Bußgeld 2012 so gehen. Doch auch das Bußgeld 2012 sollte man nicht ohne Prüfung des Sachverhalts vorschnell überweisen, denn manchmal kann man die Kosten verringern oder den Sachverhalt sogar ganz aus der Welt schaffen. So ist es zum Beispiel möglich, Bußgeldbescheide wegen falscher Messungen anzufechten. Um das Bußgeld 2012 abzuwenden, empfiehlt es sich, wenn man sich an einen Anwalt für das komplexe Verkehrsrecht wendet, denn dieser kann einem am besten helfen die Kosten zu reduzieren oder abzuwenden. Erwartet einen nicht nur das Bußgeld 2012, sondern auch Punkte in der Verkehrssünderkartei Flensburg, dann ist ein Gang zum Anwalt fast nicht mehr zu vermeiden.
Änderungen sind ab April 2012 auch beim TÜV zu erwarten und nicht all diese Änderungen sind zu Gunsten der Autofahrer. Fortan wird beim TÜV eine sogenannte Probefahrt durchgeführt, die TÜV Plakette wird nicht mehr mit einem Datum aus der Vergangenheit versehen und die Mängelliste reicht dann bis ins kleinste Detail. Die HU-Plakette wird sicherlich auch wieder für kräftig Bußgeld 2012 sorgen, nämlich dann, wenn man den TÜV vergisst und von der Polizei gestoppt. Bisher war es so, wenn die HU im September 2011 hätte stattfinden müssen, man aber erst im November 2011 zum TÜV gefahren ist, dann wurde zurückdatiert. Im Klartext heißt das, der nächste TÜV müsste im September 2013 stattfinden und nicht im November. Diese Rückdatierung wird es ab April 2012 nicht mehr geben. Vom Termin der HU sollen dann genau 24 Monate vergehen bis die nächste HU fällig ist. Ist die TÜV-Plakette jedoch seit drei Monaten abgelaufen so droht auch ein Bußgeld 2012.
Im Jahr 2012 muss die Straßenverkehrsordnung auch bezüglich des Punktes Winterreifen geändert werden, weil es dann eine EU-einheitliche Definition von Winterreifen geben wird. Bisher war es so, dass die Autofahrer verpflichtet waren, die Ausrüstung ihres PKW an die Wetterverhältnisse anzupassen. Reifensünder mussten bis dato mit Bußgeldern und einem Strafpunkt rechnen. Doch Autofahrer sollten lieber nicht damit rechnen, dass sie ohne Bußgeld 2012 auskommen, wenn sie im Winter mit Sommerreifen unterwegs sind, denn Stein des Anstoßes war lediglich eine rechtsunsichere Formulierung in der Straßenverkehrsordnung, nämlich der Begriff Wetterverhältnisse. Hier war nicht klar beschrieben, bei welchen Wetterverhältnissen die Winterreifenpflicht in Kraft tritt. Im Jahr 2012 wird in der gesamten EU das sogenannte Schneeflocken- und Alpinsymbol eingeführt. Danach entscheiden Bund und Länder über eine vielseitige Änderung der umfangreichen und wichtigen Straßenverkehrsordnung und dann steht einer Winterreifenpflicht nichts wesentliches mehr im Weg. Das heißt für Autofahrer, dass bei ungeeigneter Bereifung ein Bußgeld 2012 verhangen wird.
Bis jetzt steht noch nicht endgültig fest, wie das Bußgeld 2012 genau aussehen wird. Da aber in letzter Zeit vermehrt Fahrten unter Alkoholeinfluss aufgetreten sind, ist damit zu rechnen, dass das Bußgeld 2012 in diesem Bereich drastisch erhöht wird.