Eigentlich ist es als selbstverständlich zu erachten, dass man beim Heranfahren an eine rote Ampel anhalten muss. Es kann aber passieren, dass die Ampelphase so kurz ist, dass man mit dem PKW bei Rot in die Kreuzung einfährt. Das kann dazu führen, dass ein installiertes Blitzgerät ausgelöst wird, man bei Rot geblitzt wird und man mit Sanktionen zu rechnen hat. Es gibt aber Tricks, wie man diese Sanktionen eventuell mildern kann.

Wenn man bei Rot geblitzt wird, kommt es im Normalfall darauf an, wie lange die Rotphase schon andauerte, bevor man mit dem Pkw die Haltelinie überfahren hat. So unterscheidet man zwischen dem so genannten einfachen und dem komplizierteren qualifizierten Rotlichtverstoß.

Es handelt sich um einen einfachen Rotlichtverstoß, wenn man gegen das Gebot „Halt an der Kreuzung“ verstoßen hat und in den Kreuzungsbereich eingefahren ist. Von einem qualifizierten Rotlichtverstoß geht man dann aus, wenn die betreffende Rotlichtanlage zu diesem Zeitpunkt mehr als eine Sekunde lang schon umgesprungen war und man bei Rot geblitzt wurde. In diesem Fall muss man mit einer hohen Geldstrafe, Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg und einem zusätzlichen Fahrverbot von einem Monat rechnen.

Wurde man allerdings bei Rot geblitzt und hinzu kommt noch der Tatbestand der Gefährdung oder der Sachbeschädigung, dann kann der Führerschein auch für eine längere Zeit entzogen werden. In sehr schweren Fällen kann sogar eine Freiheitsstrafe drohen. Als Fahranfänger ist es noch ärgerlicher, wenn man bei Rot geblitzt wurde. In diesem Fall verlängert sich nicht nur die Probezeit um weitere zwei Jahre, sondern man muss außerdem ein Aufbauseminar absolvieren. Wird man dann in der Probezeit ein zweites Mal bei Rot geblitzt, dann sollte man auf Anraten der Behörde an einer verkehrspsychologischen Untersuchung teilnehmen. Sollte das Verbot zum dritten Mal überschritten werden, ist die Fahrerlaubnis für drei Monate weg und man muss sich eventuell einer medizinisch-psychologischen Untersuchung unterziehen.

Nun ist es aber generell möglich, wenn man bei Rot geblitzt wurde, die drohenden Strafen zumindest zu mildern. Auf jeden Fall ist es unabdingbar, in diesem Fall einen Anwalt zu Rate zu ziehen, denn nur zusammen mit einem Anwalt kann man Akteneinsicht nehmen und die Situation analysieren. So ist es zum Beispiel kein Rotlichtverstoß, wenn man wegen Behinderungen durch andere Verkehrsteilnehmer erst nach dem Umschalten der Ampel auf Rot gefahrlos weiterfahren kann und somit bei Rot geblitzt wird. Ein anderer Fall ist der, wenn man an einer Baustelle eine Ampel überfährt, die Dauer-rot zeigt. Ein Anwalt kann unter bestimmten Umständen beim Richter auch erreichen, dass ein drohender Entzug des benötigten Führerscheins in eine sehr empfindliche Geldstrafe umgewandelt wird. Dazu muss man plausible Gründe für das Fehlverhalten vorbringen wie etwa ein Augenblickversagen. Weiterhin kann man darlegen, dass die Fahrerlaubnis unerlässlich ist, damit man seine Arbeit ausüben kann, und dass ein Verlust des Führerscheins gleichzeitig einen Verlust der Arbeitsstelle bedeuten würde. Auch in einem solchen Fall kann ein Gericht entscheiden, dass ein Fahrverbot in eine hohe und empfindliche Geldstrafe abgewandelt wird, wenn man bei Rot geblitzt wurde. Wenn man nicht mit den verhängten Sanktionen einverstanden ist oder aber wenn man das drohende Fahrverbot in eine Geldstrafe umwandeln will, muss man unbedingt einen Anwalt zu Rate ziehen, denn ohne Anwalt ist es so gut wie unmöglich die Strafe abzumildern, wenn man bei Rot geblitzt wurde.

Auch Fahranfänger in der Probezeit können die Rechtsfolgen noch abwenden, wenn sie bei Rot geblitzt worden sind. Dies ist allerdings nur möglich, wenn die weiteren Ermittlungen durch die Behörde die Verfolgungsverjährung schon abgelaufen ist. Diese Frist beträgt in der Regel drei Monate. Es kann also von Vorteil sein, wenn man auf dem Bild nicht zu identifizieren ist oder aber wenn die Behörde länger als drei Monate ermittelt, ohne den Fahrer, der bei Rot geblitzt wurde, ausfindig zu machen.