Nicht selten kommt es vor, dass ein übereifriger Lehrling während seiner ersten Prüfstunden zu schnell durch die Straßen rast. Wurde man geblitzt in der Probezeit, kann man im Bußgeldkatalog nachlesen, welche Konsequenzen einem drohen und wie teuer die Prüfung für den Fahrer sein kann. Hier sollte man einiges beachten.

Geblitzt in der Probezeit welche Konsequenzen und Kosten folgen können, sollte überprüft werden. Wer geblitzt in der Probezeit wurde muss mit einer außerplanmäßigen Ahndung rechnen. Dabei spielt es eine Rolle, ob jemand einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße gemacht hatte. Wer geblitzt in der Probezeit wird, aber keine anderen Straftaten begangen hat, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro rechnen. Die Summe kann, je nach Verstoß, höher oder niedriger ausfallen. Unter A-Verstoßen fallen Verkehrsverstöße wie zum Beispiel Unfallflucht, Vorfahrtsverletzungen und diverse andere Verkehrswidrigkeiten. Auch zu schnelles Fahren bei unscharfer Sicht zählen dazu sowie das Fahren unter Alkoholeinfluss oder willkürliches Überholen. A-Verstöße haben eine höhere Priorität als B-Verstöße. Deswegen sollte man hier ein besonderes Augenmerk darauf legen.

Wer geblitzt in der Probezeit wird, der kann, je nach Verstoß, mit unterschiedlichen Auswirkungen rechnen. Die genauen Strafen kann man sich im Bußgeldkatalog anschauen. Dort findet sich eine detaillierte Übersicht über alle möglichen Ahndungen und was den Fahrer alles erwartet wieder. Im Extremfall kann man sich vor Gericht über die entstandenen Probleme streiten. Hierzu ist ein guter Rechtsanwalt von Vorteil, der die verschiedenen Regeln kennt und entsprechend beraten kann.

Geblitzt in der Probezeit ist ein teurer Vorfall. Wer geblitzt in der Probezeit wird, den erwarten außer den A-Verstößen auch B-Verstöße. Dazu zählt eine unerlaubte die Nutzung des Fahrzeugs oder das Telefonieren am Steuer, wobei auf eine Freisprecheinrichtung ausdrücklich verzichtet wird. Geblitzt in der Probezeit kann man auch werden, wenn man andere Personen auf der Straße oder Radfahrer in irgendeiner Weise gefährdet. Auch das nicht ausreichende Absichern des Fahrzeugs, das eine Panne hat, ist eine Verkehrswidrigkeit in diesem Sinne sowie der Missbrauch des Kennzeichens und eine Reihe anderer Verbote. Alles, was mit der Gefährdung von Personen oder anderen Fahrzeugen zu tun hat fällt unter dieses Verbot und kann strafrechtlich geahndet werden.

Wer geblitzt in der Probezeit wird, muss nicht sofort verzweifeln, denn im Bußgeldrechner kann man sich die genaue Summe bei einem Verstoß ermitteln lassen. Diesen findet man im Netz auf diversen Webseiten. Hilfreiche Tipps rund um die Probezeit und Kostenfallen sowie die wichtigsten Regeln findet man aktuell auf der Webseite des Bußgeldkatalogs. Dort kann man sich ausreichend informieren, um sicher zu fahren.

Geblitzt in der Probezeit sollte unbedingt veranlassen, Informationen im Bußgeldkatalog zu finden. Wird jemand geblitzt in der Probezeit, stehen mehrere Folgen für ihn aus. Wenn er das erste Mal auffällt, hat er lediglich zu befürchten, dass seine Probezeit zwei Jahre länger andauern wird. Der Fahrer hat die Verpflichtung, ein sogenanntes Aufbauseminar für auffällige Fahranfänger abzuleisten. Diese setzt sich zusammen aus vier Treffen je ca. 2 Stunden. Inbegriffen in diesen Sitzungen ist eine 30-minütige Fahrprobe. Wer geblitzt in der Probezeit wurde, wird sich in einer Gruppe von Menschen wiederfinden, die ihre Verhaltensweisen im Straßenverkehr nachvollziehen und miteinander austauschen müssen, damit die Unfälle seltener werden. Für diese Prüfungen fallen dem Teilnehmer Kosten in Höhe von 400 Euro an.

Wird man zum zweiten Mal geblitzt in der Probezeit, wird der Teilnehmer an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen müssen. Wer diese erfolgreich durchsteht, verliert zwei Strafpunkte. Liegt ein drittes Mal eine Verkehrswidrigkeit vor, wird dem Fahrer der Führerschein entzogen und er kann erst nach drei Monaten wieder Anspruch auf eine Rückgabe anordnen. Wenn es zu weiteren Verstößen kommt, muss der Fahrer einen im Volksmund so genannten “Idiotentest“, eine medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU, absolvieren.